KOSU | Kosten & Vergütung
Ein faires und transparentes Vergütungssystem für unsere Mandanten ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Philosophie. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung hängen grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Kriterien hierbei sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Umfang und Schwierigkeit der zu betreuenden Angelegenheit und das Haftungsrisiko des übernommenen Mandats.
Auf dieser Grundlage bieten wir unseren Mandanten die nachfolgenden Konditionen:
- Erstberatung: Dieses pauschale Honorar fällt für den ersten Beratungsabschnitt an. Er besteht regelmäßig aus einem Gespräch auf der Grundlage des Vortrages des Mandanten und den von ihm vorgelegten Unterlagen. Die Höhe bestimmt sich nach dem Rechtsgebiet und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Grundsätzlich fallen für die Erstberatung 50 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Maximal werden für die Erstberatung 190 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer beansprucht.
- Die Vergütung bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Regelmäßig fällt außergerichtlich eine Geschäftsgebühr von 1,3 an, wobei sich deren konkrete Höhe anhand des Gegenstandswerts nach dem Vergütungsverzeichnis des RVG ermitteln lässt. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens fallen regelmäßig eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2 an, wobei sich deren konkrete Höhe ebenfalls anhand des Gegenstandswerts nach dem Vergütungsverzeichnis des RVG ermitteln lassen. Für den Fall, dass der Mandant sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren betreut wird, findet eine hälftige Reduzierung der gerichtlichen Verfahrensgebühr statt.
- In Strafsachen und Bußgeldverfahren sowie in sozialrechtlichen Angelegenheiten gibt es sogenannte Rahmengebühren. Näheres erläutern wir Ihnen, bevor wir tätig werden.
- Staatliche Unterstützung: Sollte die Mandantschaft nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Rechtsanwaltsvergütung nicht selbst tragen können, kann im gerichtlichen Verfahren ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.



